Im Bundestag notiert: Definition der eheähnlichen Gemeinschaft
Berlin: (hib/MPI) Eine gültige Definition der eheähnlichen Gemeinschaft verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/1328) von der Bundesregierung. Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gebe es zurzeit keine klaren Kriterien, nach denen beurteilt werden könne, ob eine eheähnliche Gemeinschaft und damit eine Bedarfsgemeinschaft vorliege, schreiben die Abgeordneten. Die Fraktion will auch wissen, worin nach Auffassung der Bundesregierung die Verpflichtung eheähnlicher Gemeinschaften zum gegenseitigen finanziellen Einstehen begründet sei und nach welchen Kriterien das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft in der Praxis ermittelt werde.