Doppelbesteuerung mit Singapur vermeiden
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem am 28. Juni 2004 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur vorgelegt ( 16/1619). Ziel ist es, steuerliche Hindernisse bei der internationalen wirtschaftlichen Betätigung sowie für Handel und Investitionen zu vermeiden und die Wirtschaftsbeziehungen mit dem asiatischen Stadtstaat zu vertiefen. Mit dem Abkommen hat die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern verzichtet, die dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zufließen. Auf der anderen Seite müssten gewisse Ermäßigungen deutscher Steuern nicht oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewährt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Steuermindereinnahmen in einzelnen Bereichen stünden Steuermehreinnahmen auf anderen Gebieten gegenüber. Die Wirtschaft würde durch das Abkommen entlastet, so die Bundesregierung.