hib-Meldung
175/2006
Datum: 07.06.2006
heute im Bundestag - 07.06.2006
Linksfraktion: Nutzern von Grundstücken angemessene Entschädigung zahlen
16/1736). Die Nutzer hätten in der Regel
erhebliche finanzielle und arbeitsmäßige Investitionen
gehabt, wie zum Beispiel die Erschließung der häufig
verwilderten oder verwahrlosten Bodenfläche, die Anlage von
Einrichtungen zur Energie- und Wasserversorgung sowie
Abwasserentsorgung oder die Errichtung eines Bungalows oder einer
Garage. Der durch die Investitionstätigkeit des Nutzers
begründete Wertzuwachs des Grundstückes falle bei
Beendigung des Nutzungsverhältnisses aber vollständig dem
Bodeneigentümer zu. Aus diesem Grunde müsste der
Eigentümer dem Nutzer nach dem Ende des
Vertragsverhältnisses auch für den Zeitwert der
Grundstücke eine angemessene Entschädigung leisten.
Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung der Linksfraktion sollen die
Nutzer von Garagen sowie von Wochenendhäusern,
Grundstückseinrichtungen und Anpflanzungen bei Auslaufen der
Investitionsschutzfrist Ende 2006 bzw. Ende 2022 eine Wert
ausgleichende Entschädigung erhalten. Eine entsprechende
Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes ist dazu
erforderlich, schreiben die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_175/01