hib-Meldung
186/2006
Datum: 15.06.2006
heute im Bundestag - 15.06.2006
Bundesregierung lässt Zuordnung der Immobilien der Bahn prüfen
16/1801) auf eine entsprechende Kleinen Anfrage
der FDP-Fraktion (
16/1583) heißt es zu - nach Angaben der
Liberalen - in der Presse erhobenen Vorwürfen, dass die DB AG
die Vorschriften der Bahnreform-Gesetzgebung zur Zuordnung von
Immobilien nicht korrekt umgesetzt habe, das
Bundesverkehrsministerium habe die Bahn aufgefordert, ihr
hinsichtlich des "amtlich bekannt gewordenen Sachverhalts weitere
Aufklärung zu geben". Der Bund habe die DB AG von seiner
Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt und gehe nach den
Gesprächen mit dessen Vorstand davon aus, dass die DB AG einen
"gesetzeskonformen Zustand" herstellen werde. Der Vorstand der Bahn
habe zugesagt, in der Vergangenheit unter anderem mit Blick auf
ursprüngliche, inzwischen jedoch aufgegebene Planungen der
Holding zugeordnete Immobilien den Infrastrukturgesellschaften zu
übertragen. Nach Regierungsangaben ist der Bundesrechnungshof
mit der Sache bereits befasst. Er habe bei einer Prüfung im
vergangenen Jahr festgestellt, dass der Frankfurter Hauptbahnhof
nicht Eigentum der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft sei. Zur
Erläuterung heißt es weiter, im Zuge der Bahnreform
seien mit Eintragung der Deutschen Bahn AG in das Handelsregister
im Jahr 1994 alle unmittelbar und ausschließlich
bahnnotwendigen Liegenschaften des Bundeseisenbahnvermögens
(BEV) auf die DB AG übergegangen. Um Auseinandersetzungen
darüber zu vermeiden, welche Liegenschaften "bahnnotwendig"
sind, sei im August 1996 ein Vergleich zwischen der DB AG und dem
BEV als abschließende Rahmenvereinbarung über die
endgültige Aufteilung der Liegenschaften geschlossen worden.
Laut Regierung sind mit dieser Vereinbarung die Ansprüche des
Bundes abgegolten.
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung sieht sich zurzeit nicht in
der Lage, eine generelle Aussage darüber zu machen, ob das
Immobilienvermögen der Deutsche Bahn (DB AG) einen deutlich
höheren Verkehrswert hat als bilanziert. In ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_186/05