hib-Meldung
187/2006
Datum: 16.06.2006
heute im Bundestag - 16.06.2006
Entscheidung des Generalbundesanwalts im Fall Almatow gestützt
16/1781) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/1579) mit. Almatow wird unter anderem
für die Tötung hunderter Demonstranten während der
Unruhen im Mai vorigen Jahres im usbekischen Andijan verantwortlich
gemacht. Ende März dieses Jahres hatte Generalbundesanwalt Kay
Nehm die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens damit
begründet, dass die Voraussetzungen, nach denen von einer
Strafverfolgung abgesehen werden könne, erfüllt seien.
Der Umstand, dass Nehm seine Entscheidung, ein Verfahren nicht
einzuleiten, den Anzeigeerstattern amnesty international und "Human
Rights Watch" erst knapp vier Monate danach mitgeteilt habe,
bedeutet nach Auffassung der Regierung nicht, dass der
Generalbundesanwalt nicht über den gesamten Zeitraum
ständig geprüft habe, "ob die Sachlage ein sofortiges
Handeln erfordert".
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries
(SPD), sieht nach Auskunft der Regierung keinen Grund, die
Generalbundesanwaltschaft entgegen deren Entscheidung anzuweisen,
ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren usbekischen
Innenminister Zakirjon Almatow aufzunehmen. Dies teilt sie in ihrer
Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_187/02