hib-Meldung
196/2006
Datum: 23.06.2006
heute im Bundestag - 23.06.2006
Informationspflicht für Unternehmen bei Datenschutzpannen einführen
16/1887). Die Bundesregierung wird
aufgefordert, das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu
ändern und ein Bußgeld bei Verstößen gegen
diese Informationspflicht einzuführen. Die Abgeordneten zeigen
sich besorgt über die steigende Zahl so genannter
"Identitätsdiebstähle" durch Kreditkartenbetrug und durch
den Missbrauch von Identifizierungsdaten. Daher sei es
erforderlich, die Rechte der Betroffenen gegenüber dem
unsachgemäßen Umgang mit ihren Daten durch
nichtöffentliche Stellen zu stärken. Beispielsweise
würden im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien
Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wenn die
vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr
gewährleistet ist. Die Konsumenten müssten wissen,
heißt es, ob die Gefahr besteht, dass ihre Daten von
Unbefugten zur Kenntnis genommen, verändert, gelöscht
oder anderweitig genutzt werden können. Die Betroffenen
sollten einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch
gegenüber den Unternehmen erhalten, die bei der Verwaltung
ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig vorgehen und
die Betroffenen nicht über die Gefahren einer unbefugten
Nutzung dieser Daten unterrichten.
Berlin: (hib/VOM) Unternehmen, denen im Hinblick auf
personenbezogene Daten eine Panne unterlaufen ist, sollen die
betroffenen Personen darüber informieren müssen. Dies
verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_196/01