Immobilien bei der Erbschaftsbesteuerung mit ihrem Marktwert ansetzen
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass Grund- und Immobilienvermögen sowie Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung künftig mit ihrem Marktwert berücksichtigt werden. Dies geht aus ihrem Antrag ( 16/2076) mit Eckpunkten für eine "gerechte Reform" der Erbschaf- und Schenkungsteuer hervor. Die genannten Vermögensarten würden derzeit sehr unterschiedlich bewertet, was die Fraktion für nicht verfassungsgemäß hält. Ziel müsse es sein, von 2007 an wirtschaftliche Einheiten und Wirtschaftsgüter verfassungsgemäß zu bewerten und die Einnahmen der Länder aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie aus der Grunderwerbsteuer zu sichern oder gar zu erhöhen. Bei Grundvermögen sollten danach die gängigen Verfahren der Verkehrswertermittlung angewendet werden. Der Wert unbebauter Grundstücke solle sich nach ihrer Fläche und den aktuellen Bodenrichtwerten bestimmen. Für Betriebsvermögen schlagen die Abgeordneten eine Bewertung unabhängig von der Rechtsform vor. Dies bedeutet nach Auffassung der Fraktion, dass Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Personen- und Einzelunternehmen nach gleichen Grundsätzen behandelt werden.
Für Betriebsvermögen verlangen die Abgeordneten einen "stark erhöhten" Freibetrag von 2 Millionen Euro. Der bisherige Freibetrag von 225.000 Euro zuzüglich eines Bewertungsabschlags von 35 Prozent solle entfallen. Damit würde der Erwerb kleiner und mittlerer Betriebe völlig von der Steuer befreit. Dieser Freibetrag solle auch für Anteile an Kapitalgesellschaften gelten, wenn die vom Käufer direkt erworbenen Anteile mehr als ein Viertel des Kapitals ausmachen und der Käufer damit Einfluss auf die Geschäftsführung gewinnt. Die persönlichen Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung will die Fraktion beibehalten, sodass im Regelfalls das selbst genutzte Einfamilienhaus oder die selbst genutzte Eigentumswohnung steuerfrei vererbt werden können. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Grünen Ehepaaren gleichgestellt werden.
Die Abgeordneten räumen ein, dass eine so verbreiterte Bemessungsgrundlage zu höheren Belastungen führen würde. Diese wollen sie durch eine Senkung der Steuersätze für kleine Vermögen abfedern. Für große Vermögen müssten dagegen die Steuersätze erhöht werden, heißt es, damit große Erbschaften und Schenkungen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Die Länder, denen die Steuer zufließt, sollen die Mehreinnahmen für Investitionen in Bildung und den Ausbau der Kinderbetreuung einsetzen, betont die Fraktion.