Regierung: Steuervordruck EÜR führt nicht zu mehr Bürokratie
Berlin: (hib/VOM) Der neue Steuervordruck EÜR für die Einnahmenüberschussrechnung kleinerer Unternehmen führt nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu mehr Bürokratie. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 16/2184) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/1897) deutlich. Die Abgeordneten hatten auf das vor drei Jahren verabschiedete Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung verwiesen, in dem festgelegt worden sei, dass nicht zur Buchführung verpflichtete Unternehmen ihre Gewinne nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ermitteln müssen. Damit sollten kleine und mittlere Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.
Die Bundesregierung hält die standardisierte Einnahmenüberschussrechnung auf der Grundlage dieses amtlichen Vordrucks für einen "Vereinfachungsgewinn" sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für Steuerberater und Finanzämter. Der Vordruck setze kein neues Recht, sondern zeige die für die Gewinnermittlung wesentlichen Positionen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auf. Er sei eine zuverlässige Hilfe, um den Gewinn ordnungsgemäß zu ermitteln. Wenn der Vordruck gewissenhaft ausgefüllt werde, könnten Rückfragen und Beanstandungen der Finanzämter vermieden werden, so die Regierung. Die abgefragten Daten seien in der Regel im Rechnungswesen des Unternehmens vorhanden oder könnten leicht ermittelt werden. Gerade Steuerpflichtige ohne Steuerberater profitierten von dem Vordruck, der nach umfassender Überarbeitung übersichtlicher und anwenderfreundlicher geworden sei. Er könne nun aus dem Internet heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Die Erläuterungen erhielten Hinweise, die den Steuerpflichtigen wie ein Leitfaden durch den Vordruck führen. Wichtige Nebenrechnungen wie die Regelungen zum Schuldzinsenabzug und die Ermittlung der Abschreibungen seien in gesonderten Tabellen mit Rechenfunktion beigefügt.