Nukleartechnologie für Atomanlagen von der Exportförderung ausgeschlossen
Berlin: (hib/VOM) Seit 2001 ist Nukleartechnologie zum Neubau oder zur Umrüstung von Atomanlagen von der Exportförderung des Bundes ausgeschlossen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2185) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1932). Voraussetzung für die Übernahme einer Exportkreditgarantie (Hermes-Bürgschaft) sei, dass das zugrunde liegende Exportgeschäft vom Risiko her vertretbar und damit förderungswürdig ist. Die Förderungswürdigkeit werde auch anhand der nationalen Umweltleitlinien geprüft, die ergänzend zu den Umweltleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) herangezogen würden.
Exportgarantien für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien werden nach Aussage der Regierung unabhängig von den Umweltleitlinien übernommen, wenn sie förderungswürdig und vom Risiko her vertretbar sind. Die Nachfrage habe sich zunächst auf die Lieferung von Wasserkraftwerken konzentriert, in den letzten Jahren seien jedoch auch Windenergieanlagen und Biomassekraftwerke hinzugekommen. In den vergangenen fünf Jahren habe der Bund Hermes-Bürgschaften für Erneuerbare-Energie-Projekte im Auftragswert von rund 420 Millionen Euro übernommen.
Die Regierung fügt hinzu, dass derzeit keine Voranfragen für Exportkreditgarantien im Zusammenhang mit dem Bau von Kernkraftwerken in der Türkei und mit dem Atomkraftwerk Belene in Bulgarien vorliegen. Ebenso wenig gebe es Voranfragen deutscher Exporteure über die Absicherung von Zulieferungen für die Atomkraftwerke Mochovce und Bohunice in der Slowakei. Nicht befasst sei die Regierung schließlich auch mit Voranfragen und Anträgen für Lieferungen zum Bau von Kernkraftwerken im Iran und mit einem möglichen Export der Hanauer Mischoxid-Anlage nach China.