hib-Meldung
297/2006
Datum: 12.10.2006
heute im Bundestag - 12.10.2006
Bundesregierung: Anrechnung der Unfallrente auf ALG II rechtmäßig
16/2815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/2561) aus. Diese hatte auf eine ihrer
Meinung nach bestehende Ungleichbehandlung von ostdeutschen
Soldaten bei der Berechnung von Alg II hingewiesen (
16/2561). Während Bundeswehrbedienstete
nach Unfällen eine Versehrtenrente erhielten, die nicht auf
das Alg II angerechnet wird, bekämen ehemalige
NVA-Angehörige Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung, die angerechnet würden und somit das Alg
II schmälerten, so die Linksparlamentarier. Die
Bundesregierung bestreitet eine Ungleichbehandlung, weil beide
Fälle nicht miteinander vergleichbar seien. Unfälle von
Wehrdienstleistenden hätten in der DDR als Arbeitsunfälle
gegolten. Daher erhielten die Betroffenen heute Leistungen aus der
gesetzlichen Unfallversicherung. Wehrdienstleistende der Bundeswehr
erhielten dagegen nach einer so genannten
Wehrdienstbeschädigung einen Ausgleich aus dem
Soldatenversorgungsgesetz, weil diese Unfälle nicht als
Arbeitsunfälle zählten.
Berlin: (hib/SKE) Die Anrechnung der Unfallrente von ehemaligen
Wehrdienstleistenden der Nationalen Volksarmee (NVA) auf das
Arbeitslosengeld II (Alg II) ist nach Ansicht der Bundesregierung
rechtmäßig. Das führt sie in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_297/09