Experten nehmen Recht auf ein "Girokonto für jedermann" unter die Lupe
Berlin: (hib/VOM) Der Erfolg der Selbstverpflichtung der deutschen Kreditinstitute zur Einführung eines "Girokontos für jedermann" auf Guthabenbasis steht auf dem Prüfstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 29. November. Der Bundestag hatte im Juni 1997 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung der im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft zu berichten. Die Empfehlung besagt laut Regierung, dass alle Kreditinstitute, die Girokonten anbieten, für alle Bürger auf Wunsch ein Girokonto führen. Die Selbstverpflichtung hat allerdings gegenüber den einzelnen Instituten keine rechtliche Bindungswirkung und verpflichtet die Verbände zu nichts. Die Bundesregierung hat vor kurzem in einem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses ( 16/2265) festgestellt, dass das Problem verweigerter Girokonten nach wie vor bestehe. Daher müsse in "Maßnahmepaket neuen Inhalts" hier zu Verbesserungen führen, etwa, indem die Kreditwirtschaft die bisher rechtlich unverbindliche Empfehlung durch eine rechtlich bindende ersetzt. Bündnis 90/Die Grünen ( 16/818) und die Linksfraktion ( 16/731) setzen sich in Anträgen dafür ein, das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis gesetzlich zu verankern.
Der Ausschuss hat 13 Sachverständige zur Anhörung eingeladen, um den Regierungsbericht und die Vorschläge der Oppositionsfraktionen zu erörtern. Geladen sind unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Bundesverband Deutscher Banken, die Caritas-Schuldnerberatung, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Kreditwirtschaft. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses und soll bis gegen 15.30 Uhr dauern (Anmeldung unter finanzausschuss@bundestag.de).