Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Berlin: (hib/MIK) Für Mehrkosten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat der Bundesfinanzminister eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 14,5 Millionen Euro bewilligt. Ebenso hat er einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 40 Millionen Euro für Versorgungsbezüge für Beschädigte zugestimmt. Dies geht aus zwei Unterrichtungen ( 16/3753, 16/3754) durch die Bundesregierung hervor.