hib-Meldung
050/2007
Datum: 28.02.2007
heute im Bundestag - 28.02.2007
Regierungsentwurf zur Einführung von Reits stößt auf Bedenken
16/4026,
16/4036) kritisierten. Die Bundesregierung will
mit ihrem Entwurf eine Lücke bei der indirekten
Immobilienanlage schließen, um Wettbewerbsgleichheit
gegenüber anderen europäischen Finanz- und
Immobilienstandorten zu erreichen. Mit dem Reits-Status ist ihren
Plänen zufolge eine Befreiung von der Körperschaft- und
Gewerbesteuer verbunden, wenn die Aktiengesellschaft hohe
Ausschüttungen von mindestens 90 Prozent der Erträge
vornimmt und mindestens 75 Prozent der Einkünfte aus
Immobilien erzielt. Die Reits-AG soll ferner mindestens 75 Prozent
ihres Vermögens in Immobilien anlegen müssen. Um das
Steueraufkommen aus Vermietungs- und Verpachtungseinkünften
sowie aus Grundstücksveräußerungsgewinnen zu
sichern, soll eine direkte Beteiligung von zehn Prozent oder mehr
am Grundkapital der AG nicht zugelassen werden. Zumindest soll dann
die Dividende nicht der günstigen Besteuerung unterworfen
werden, wie sie sich ansonsten aus Doppelbesteuerungsabkommen mit
anderen Staaten ergeben würde. Kontrovers erörterten die
Sachverständigen, ob es sinnvoll ist, dass überwiegend
als Wohnung genutzte Bestandsimmobilien nicht auf Reits-AGs
übertragen werden können, wie es der Regierungsentwurf
jetzt vorsieht. Franz-Georg Rips vom Deutschen Mieterbund und Dierk
Hirschel vom Deutschen Gewerkschaftsbund befürworteten den
Ausschluss von Wohnimmobilien. Würden größere
Wohnbestände von Finanzinvestoren gehalten, wäre eine
stärkere Renditeorientierung zu befürchten und
Instandhaltungen und Modernisierungen würden
zurückgestellt, sagte Rips. Hirschel nannte die
ökonomischen und sozialen Argumente für die
Einführung von Reits "sehr dürftig". Nur durch eine
maximale Ausnutzung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
wären Wohnimmobilien für die Investoren rentabel. Dagegen
argumentierte Bärbel Schomberg von der Deutschen Gesellschaft
für Immobilienfonds für die Aufnahme von
Bestandswohnungen. Sie seien sogar prädestinierte Anlagen
für Reits. Diese bewegten sich als Investoren in einem
gesetzlich vorgegeben Rahmen und müssten in ihre Wohnungen
investieren und die Mieter pflegen. Im Übrigen plädierte
sie dafür, Mieterschutz- und Finanzmarktregelungen nicht
miteinander zu vermischen. Eckart John von Freyend vom Zentralen
Immobilien-Ausschuss bezifferte das Immobilienvermögen in
Deutschland auf 7 Billionen Euro, von denen 4 Billionen Euro auf
Wohnimmobilien entfielen. Nirgendwo sonst seien Wohnimmobilien von
Reits ausgeschlossen. Von Freyend warnte vor einem "deutschen
Sonderweg". Der Ausschlusstatbestand könne nicht verhindern,
dass Wohnungen in den Bestand ausländischer
Reits-Gesellschaften aufgenommen werden. Kontroversen verursachte
auch die geplante Einführung einer so genannten Exit Tax.
Dabei handelt es sich um eine bis Ende 2009 befristete steuerliche
Begünstigung für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien
an einen Reit oder an einen offenen Immobilienfonds. Wenn die
verkaufte Immobilie mindestens zehn Jahre zum Betriebsvermögen
gehört hat, wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und
Buchwert nur zur Hälfte von der Einkommen- oder
Körperschaftsteuer erfasst. Damit will die Bundesregierung
Anreize schaffen, damit sich Reits möglichst rasch entfalten
können. Matthias Roche von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young
plädierte dafür, den Zehnjahreszeitraum zu halbieren.
Nach Auffassung von Thomas Eigenthaler von der Deutschen
Steuer-Gewerkschaft wird es zu so genannten
Sale-and-lease-back-Gestaltungen kommen, bei denen Betriebe ihr
Immobilienvermögen steuerbegünstigt verkaufen und
anschließend zurückmieten. Im Gegensatz dazu sah Frank
Balmes von der KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft in der Exit Tax
keine Steuerbegünstigung.
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Zulassung von Immobilien-Aktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen, so genannten Reits (Real Estate
Investment Trusts), stößt bei Fachleuten noch auf manche
Bedenken. Dies hat eine öffentliche Anhörung des
Finanzausschusses am Mittwochmittag zutage gefördert, bei der
sowohl die grundsätzlichen Befürworter als auch die
Gegner einzelne Regelungen des Entwurfs (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_050/02