Im Bundestag notiert: Rundfunkgebühren von Arbeitslosengeld-II-Empfängern
Berlin: (hib/MPI) Ein Verwaltungsgerichtsurteil zu Rundfunkgebühren von Arbeitslosengeld-II-Empfängern nimmt die Fraktion Die Linke zum Anlass für eine Kleine Anfrage ( 16/4996). Die Abgeordneten wollen wissen, welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung aus dem Urteil ableitet. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Angaben zufolge entschieden, dass Langzeitarbeitslose auch dann keine Rundfunkgebühren zahlen müssen, wenn sie zuvor Arbeitslosengeld I (Alg I) bezogen und deshalb einen Zuschlag erhalten. Erwerbslose, die nach dem Bezug von Alg I Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen, haben zwei Jahre lang Anspruch auf Zuschläge von bis zu 160 Euro pro Monat zusätzlich zur Regelleistung von 345 Euro.