Pressemitteilung
Datum: 29.05.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
29.05.2001
Petitionsausschuss mit hohem Stellenwert im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erhält heute
aus der Hand der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestags, Heidemarie Lüth (PDS), den
Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr
2000. Die Übergabe erfolgt gemeinsam mit je einem Vertreter
der Fraktionen im Reichstagsgebäude (13.45 Uhr, vor dem Büro des
Bundestagspräsidenten).
Anlässlich der Übergabe des Berichts erläutert Heidemarie Lüth: "Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind im Jahr 2000 20.666 neue Eingaben eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme um 13 Prozent zu verzeichnen." Abschließend behandelt wurden 13.344 Petitionen mit einem deutlichen Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das über 40 Prozent der Petitionen entfallen. Auch im Jahr 2000 habe das Petitionsrecht im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Stellung eingenommen und sei mehr denn je genutzt worden, um dringend zu lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das Parlament und die Regierung heranzutragen, betonte Heidemarie Lüth. Gerade deshalb sei der Ausschuss bestrebt, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch wenn dies im Einzelfall beschwerlich sei. Die Arbeit des Petitionsausschusses wirke zudem sowohl in die Fraktionen als auch in den Deutschen Bundestag mit seinen zahlreichen Gremien. Das zeige den Petenten, dass der Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für ihre Anliegen und Anregungen sei.
"Deutlich zugenommen hat das Interesse der Petentinnen und Petenten an der Änderung von gesetzlichen Regelungen, indem 11.251 Bitten zur Gesetzgebung gegenüber 7.521 im Vorjahr eingegangen seien," unterstrich die Ausschussvorsitzende und merkte an, dass "die Petentinnen und Petenten den Petitionsausschuss verstärkt ansprechen, da sie wissen, dass er sich mit den Anregungen intensiv auseinandersetzt".
Auch wenn die Anzahl der Beschwerden über die Arbeit der Behörden gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen sei und 9.415 Eingaben betrage, bekräftige diese Zahl, dass die Öffentliche Verwaltung in ihren Bemühungen nicht nachlassen dürfe, nicht nur effizienter zu werden, sondern auch zu mehr Bürgernähe zu gelangen.
1.074 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2000. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 170.532. Auch eine Vielzahl an Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen dominier-ten die Themenbereiche Verkehr, Kindergeld, Parteiengesetz, Psychotherapeutengesetz und Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern.
Sehr unterschiedlich ist die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet wurde. Die Spanne reicht, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, vom Saarland mit 102 bis Brandenburg mit 797 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern könne der Statistik entnommen werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und über 32 Prozent von Frauen eingereicht würden, teilte die Ausschussvorsitzende mit.
Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Zwölfmal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht. "Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung bemüht ist, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um den ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen nachzukommen", sagte Heidemarie Lüth und verwies auf eine diesbezüglich neu in den Bericht aufgenommene Übersicht.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/5882 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und unter http://www.bundestag.de zu finden.
Anlässlich der Übergabe des Berichts erläutert Heidemarie Lüth: "Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind im Jahr 2000 20.666 neue Eingaben eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme um 13 Prozent zu verzeichnen." Abschließend behandelt wurden 13.344 Petitionen mit einem deutlichen Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das über 40 Prozent der Petitionen entfallen. Auch im Jahr 2000 habe das Petitionsrecht im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Stellung eingenommen und sei mehr denn je genutzt worden, um dringend zu lösende Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das Parlament und die Regierung heranzutragen, betonte Heidemarie Lüth. Gerade deshalb sei der Ausschuss bestrebt, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch wenn dies im Einzelfall beschwerlich sei. Die Arbeit des Petitionsausschusses wirke zudem sowohl in die Fraktionen als auch in den Deutschen Bundestag mit seinen zahlreichen Gremien. Das zeige den Petenten, dass der Petitionsausschuss die richtige Anlaufstelle für ihre Anliegen und Anregungen sei.
"Deutlich zugenommen hat das Interesse der Petentinnen und Petenten an der Änderung von gesetzlichen Regelungen, indem 11.251 Bitten zur Gesetzgebung gegenüber 7.521 im Vorjahr eingegangen seien," unterstrich die Ausschussvorsitzende und merkte an, dass "die Petentinnen und Petenten den Petitionsausschuss verstärkt ansprechen, da sie wissen, dass er sich mit den Anregungen intensiv auseinandersetzt".
Auch wenn die Anzahl der Beschwerden über die Arbeit der Behörden gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen sei und 9.415 Eingaben betrage, bekräftige diese Zahl, dass die Öffentliche Verwaltung in ihren Bemühungen nicht nachlassen dürfe, nicht nur effizienter zu werden, sondern auch zu mehr Bürgernähe zu gelangen.
1.074 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den Petitionsausschuss im Jahr 2000. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften betrug 170.532. Auch eine Vielzahl an Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen dominier-ten die Themenbereiche Verkehr, Kindergeld, Parteiengesetz, Psychotherapeutengesetz und Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern.
Sehr unterschiedlich ist die Zahl der Petitionen, die aus den einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet wurde. Die Spanne reicht, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, vom Saarland mit 102 bis Brandenburg mit 797 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern könne der Statistik entnommen werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und über 32 Prozent von Frauen eingereicht würden, teilte die Ausschussvorsitzende mit.
Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Zwölfmal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht. "Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung bemüht ist, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um den ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung überwiesenen Petitionen nachzukommen", sagte Heidemarie Lüth und verwies auf eine diesbezüglich neu in den Bericht aufgenommene Übersicht.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/5882 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und unter http://www.bundestag.de zu finden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2001/pz_0105292