Pressemitteilung
Datum: 06.12.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
06.12.2001
Öffentliche Sitzungdes Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Zeit:
Sonntag, 09. Dezember 2001, 11.00
Uhr
Ort:
Berlin, Paul-Löbe-Haus
(PLH)
Sitzungssaal 4.900
Sitzungssaal 4.900
Tagesordnung
Öffentliche Anhörung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
" Entwurf eines Gesetzes zur Modulation
von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Modulationsgesetz)"
(Bundestagsdrucksache 14/7252)
Liste der Sachverständigen
1. Verbände
Deutscher Bauernverband (DBV)
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
European Federation of Food, Agriculture and Tourismus (EFFAT)
2. Einzelsachverständige
Direktor und Professor Werner Kleinhanss,
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
Landwirtschaftsattaché Gerrit Steel,
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Ministerialdirektor Manfred Buchta
Abteilungsleiter Grundsatz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Ralf Hägele, Vorstandsvorsitzender Agrarunternehmen Barnstädt e.G.
3. Länder
Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
F r a g e n k a t a l o g
Generelle Fragen zur Modulation
1. Halten Sie die Umschichtung von Finanzmitteln von der 1. Säule (Marktpolitik) in die
2. Säule (Förderung des ländlichen Raumes) generell für sinnvoll?
2. Welche Möglichkeiten bestehen neben der Modulation, die 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik zu stärken?
3. Welche Chancen bietet die Modulation für einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik der EU ?
4. Kann dies unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz ein Ansatz sein,Finanzmittel für die Landwirtschaft längerfristig zu sichern?
5. Wie beurteilen Sie das Instrument der Modulation im Zusammenhang mit der künftigen EU-Förderpolitik unter den Rahmenbedingungen der WTO und EU-Osterweiterung ?
6. Ist die Einführung der Modulation im Jahr 2003 im nationalen Rahmen in der vorgeschlagenen Form vor dem Hintergrund einer möglicherweise obligatorischen Einführung der Modulation in der gesamten EU nach der so genannten Halbzeitbewertung der Agenda 2000 sinnvoll?
7. Ist damit zu rechnen, dass bei einer Einführung der Modulation Anfang 2003 diese im Hinblick auf Beschlüsse im Rahmen der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erneut 2004 geändert werden muss?
8. Welchen Einfluss hat die Einführung der Modulation in Deutschland auf die Diskussion auf EU-Ebene und welche Auswirkungen sehen Sie speziell für die deutsche Verhandlungsposition?
9. Auf Europäischer Ebene wird erörtert, dieses Instrument künftig weiterzuentwickeln. In welche Richtung sollte diese Weiterentwicklung erfolgen?
10. In welchen europäischen Mitgliedstaaten wurde die Modulation und in welcher Form bereits eingeführt?
11. Wie kann eine arbeitsplatzbezogene Neuausrichtung im Rahmen der Modulation verankert werden (bei den Kürzungskriterien, auf der Verwendungsseite) ?
12. Welche Möglichkeiten der besonderen Unterstützung der Rindfleischerzeuger bietet die Modulation (z.B. Förderung spezieller Grünlandpflege, Tierhaltung, Mittelgebirgs- oder Bergregionen) ?
13. Besteht nach dem EU-Recht die Möglichkeit, bei Einführung der Modulation bestimmte Marktordnungen, wie z.B. Rindfleisch, Tabak oder Hopfen, von der Modulation auszuschließen?
B. Konkrete Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
1. Welche Vor- und Nachteile für die deutsche Landwirtschaft hätte eine EU-weite obligatorische Einführung der Modulation?
2. Wie hoch sind die Mittel, die über die Modulation der 1. Säule entzogen werden?
3. Für welche Maßnahmen sollten - unter Berücksichtigung des von der EU vorgegebenen Maßnahmenspektrums - die in Deutschland durch Modulation eingesparten Mittel vorrangig verwendet werden?
4. Inwieweit haben die Bundesländer hierbei einen Gestaltungsspielraum und wer bestimmt künftig, wie die über die Modulation eingezogenen Finanzmittel verwendet werden?
5. Besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit, die Modulation ohne Zustimmung des Bundesrates einzuführen?
6. Welche Staffelung der Prämienkürzung wäre für den Zeitraum 2003 bis 2006 für
Landwirtschaftliche Betriebe - unterteilt nach Betriebsgrößen - wirtschaftlich verträglich?
7. Wie hoch ist die durchschnittliche Prämienkürzung je Betrieb in den einzelnen
Bundesländern?
8. Welche Voraussetzungen müssen für die Verwendung der zusätzlichen Gemeinschaftsmittel für die neuen Maßnahmen und die Begünstigten erfüllt sein?
9. Wie erfolgt die Umsetzung der Vorgaben des EU-Rechts und der Programme der Länder zur ländlichen Entwicklung?
10. Welche rechtlichen Schritte wären erforderlich, falls die einbehaltenen Gemeinschaftsmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wieder verwendet werden, so z.B. die Schaffung eines Sonderrahmenplanes oder eines Butterplafonds der GAK?
11. Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil des Bundes?
12. Wie beurteilen Sie die vorgesehene Kofinanzierung (Beteiligung des Bundes im Rahmen der GAK mit dem üblichen Anteil von 60 %) sowie die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Erstattungssätze des Bundes in der Gemeinschaftsaufgabe (Bundesanteil generell 80 % bei den Fördergrundsätzen Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung) und die damit verbundene Belastung für die Bundesländer?
13. Können aktuelle Agrarumweltprogramme mit Mitteln der Modulation finanziert werden?
14. Welchen Sinn hat die Modulation für Bundesländer, die bereits in erheblichem Maße Agrarumweltprogramme aufgelegt haben?
15. Welche Erfahrungen haben andere EU-Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand, mit der Einführung der Modulation gemacht?
16. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das in Deutschland vorgesehene Modulationsmodell, insbesondere im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand für die Landwirte sowie für Bund und Länder?
17. Wie erfolgt künftig zur Berechnung des Freibetrages die Zusammenführung aller Daten für die Prämienzahlungen je Betrieb?
18. Welche Auswirkungen auf die Einkommen hat das vorgesehene Kürzungsmodell?
19. Welche finanziellen Auswirkungen hat das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell?
20. Halten Sie die damit für Maßnahmen der 2. Säule verfügbaren Mittel für ausreichend, um die angestrebte Neuorientierung der Agrarpolitik zu erreichen ?
21. st eine sozioökonomische Komponente bei der Modulation sachgerecht und wie beurteilen Sie den konkreten Vorschlag der Bundesregierung (Freibetrag 10.000 EURO je Betrieb)?
22. Ist auf Grund der Festsetzung eines Freibetrages mit agrar- und strukturpolitischen Verwerfungen zwischen den verschiedenen Agrarregionen in den alten und neuen Bundesländern zu rechnen und wenn ja, mit welchen?
23. Welche regionalen Auswirkungen hat das vorgeschlagene Kürzungsmodell?
24. Welche Möglichkeiten der Unterstützung von Arbeit und Beschäftigung sehen Sie ?
Öffentliche Anhörung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
" Entwurf eines Gesetzes zur Modulation
von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
(Modulationsgesetz)"
(Bundestagsdrucksache 14/7252)
Liste der Sachverständigen
1. Verbände
Deutscher Bauernverband (DBV)
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
European Federation of Food, Agriculture and Tourismus (EFFAT)
2. Einzelsachverständige
Direktor und Professor Werner Kleinhanss,
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
Landwirtschaftsattaché Gerrit Steel,
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Ministerialdirektor Manfred Buchta
Abteilungsleiter Grundsatz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Ralf Hägele, Vorstandsvorsitzender Agrarunternehmen Barnstädt e.G.
3. Länder
Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Baden-Württemberg, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
F r a g e n k a t a l o g
Generelle Fragen zur Modulation
1. Halten Sie die Umschichtung von Finanzmitteln von der 1. Säule (Marktpolitik) in die
2. Säule (Förderung des ländlichen Raumes) generell für sinnvoll?
2. Welche Möglichkeiten bestehen neben der Modulation, die 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik zu stärken?
3. Welche Chancen bietet die Modulation für einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik der EU ?
4. Kann dies unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz ein Ansatz sein,Finanzmittel für die Landwirtschaft längerfristig zu sichern?
5. Wie beurteilen Sie das Instrument der Modulation im Zusammenhang mit der künftigen EU-Förderpolitik unter den Rahmenbedingungen der WTO und EU-Osterweiterung ?
6. Ist die Einführung der Modulation im Jahr 2003 im nationalen Rahmen in der vorgeschlagenen Form vor dem Hintergrund einer möglicherweise obligatorischen Einführung der Modulation in der gesamten EU nach der so genannten Halbzeitbewertung der Agenda 2000 sinnvoll?
7. Ist damit zu rechnen, dass bei einer Einführung der Modulation Anfang 2003 diese im Hinblick auf Beschlüsse im Rahmen der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erneut 2004 geändert werden muss?
8. Welchen Einfluss hat die Einführung der Modulation in Deutschland auf die Diskussion auf EU-Ebene und welche Auswirkungen sehen Sie speziell für die deutsche Verhandlungsposition?
9. Auf Europäischer Ebene wird erörtert, dieses Instrument künftig weiterzuentwickeln. In welche Richtung sollte diese Weiterentwicklung erfolgen?
10. In welchen europäischen Mitgliedstaaten wurde die Modulation und in welcher Form bereits eingeführt?
11. Wie kann eine arbeitsplatzbezogene Neuausrichtung im Rahmen der Modulation verankert werden (bei den Kürzungskriterien, auf der Verwendungsseite) ?
12. Welche Möglichkeiten der besonderen Unterstützung der Rindfleischerzeuger bietet die Modulation (z.B. Förderung spezieller Grünlandpflege, Tierhaltung, Mittelgebirgs- oder Bergregionen) ?
13. Besteht nach dem EU-Recht die Möglichkeit, bei Einführung der Modulation bestimmte Marktordnungen, wie z.B. Rindfleisch, Tabak oder Hopfen, von der Modulation auszuschließen?
B. Konkrete Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
1. Welche Vor- und Nachteile für die deutsche Landwirtschaft hätte eine EU-weite obligatorische Einführung der Modulation?
2. Wie hoch sind die Mittel, die über die Modulation der 1. Säule entzogen werden?
3. Für welche Maßnahmen sollten - unter Berücksichtigung des von der EU vorgegebenen Maßnahmenspektrums - die in Deutschland durch Modulation eingesparten Mittel vorrangig verwendet werden?
4. Inwieweit haben die Bundesländer hierbei einen Gestaltungsspielraum und wer bestimmt künftig, wie die über die Modulation eingezogenen Finanzmittel verwendet werden?
5. Besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit, die Modulation ohne Zustimmung des Bundesrates einzuführen?
6. Welche Staffelung der Prämienkürzung wäre für den Zeitraum 2003 bis 2006 für
Landwirtschaftliche Betriebe - unterteilt nach Betriebsgrößen - wirtschaftlich verträglich?
7. Wie hoch ist die durchschnittliche Prämienkürzung je Betrieb in den einzelnen
Bundesländern?
8. Welche Voraussetzungen müssen für die Verwendung der zusätzlichen Gemeinschaftsmittel für die neuen Maßnahmen und die Begünstigten erfüllt sein?
9. Wie erfolgt die Umsetzung der Vorgaben des EU-Rechts und der Programme der Länder zur ländlichen Entwicklung?
10. Welche rechtlichen Schritte wären erforderlich, falls die einbehaltenen Gemeinschaftsmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wieder verwendet werden, so z.B. die Schaffung eines Sonderrahmenplanes oder eines Butterplafonds der GAK?
11. Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil des Bundes?
12. Wie beurteilen Sie die vorgesehene Kofinanzierung (Beteiligung des Bundes im Rahmen der GAK mit dem üblichen Anteil von 60 %) sowie die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Erstattungssätze des Bundes in der Gemeinschaftsaufgabe (Bundesanteil generell 80 % bei den Fördergrundsätzen Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung) und die damit verbundene Belastung für die Bundesländer?
13. Können aktuelle Agrarumweltprogramme mit Mitteln der Modulation finanziert werden?
14. Welchen Sinn hat die Modulation für Bundesländer, die bereits in erheblichem Maße Agrarumweltprogramme aufgelegt haben?
15. Welche Erfahrungen haben andere EU-Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand, mit der Einführung der Modulation gemacht?
16. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das in Deutschland vorgesehene Modulationsmodell, insbesondere im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand für die Landwirte sowie für Bund und Länder?
17. Wie erfolgt künftig zur Berechnung des Freibetrages die Zusammenführung aller Daten für die Prämienzahlungen je Betrieb?
18. Welche Auswirkungen auf die Einkommen hat das vorgesehene Kürzungsmodell?
19. Welche finanziellen Auswirkungen hat das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell?
20. Halten Sie die damit für Maßnahmen der 2. Säule verfügbaren Mittel für ausreichend, um die angestrebte Neuorientierung der Agrarpolitik zu erreichen ?
21. st eine sozioökonomische Komponente bei der Modulation sachgerecht und wie beurteilen Sie den konkreten Vorschlag der Bundesregierung (Freibetrag 10.000 EURO je Betrieb)?
22. Ist auf Grund der Festsetzung eines Freibetrages mit agrar- und strukturpolitischen Verwerfungen zwischen den verschiedenen Agrarregionen in den alten und neuen Bundesländern zu rechnen und wenn ja, mit welchen?
23. Welche regionalen Auswirkungen hat das vorgeschlagene Kürzungsmodell?
24. Welche Möglichkeiten der Unterstützung von Arbeit und Beschäftigung sehen Sie ?
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2001/pz_0112061