Schon zur Europawahl wieder eine Statistik(in) Schon bei der Wahl zum Europaparlament kann wieder in ausgewählten Wahlbezirken stichprobenartig eine offizielle Wahlstatistik erhoben werden. Der Bundestag nahm am 25. März einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/401) gegen die Stimmen der F.D.P. bei Enthaltung der PDS an. Der Innenausschuß hatte dazu eine Beschlußempfehlung ( 14/635) formuliert. Das neue Gesetz sieht vor, daß wieder eine repräsentative Statistik bei der Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europaparlament und der Abgeordneten zum Bundestag erhoben wird. Die Statistik war auf Betreiben der F.D.P. seit 1994 nicht mehr gemacht worden, weil die Liberalen in der Ausgestaltung der Erhebung einen Verstoß gegen Grundrechte sahen. Auch in der Beratung des Innenausschusses am 17. März hatte sich die F.D.P.Fraktion aus rechtlichen Erwägungen gegen die Wiedereinführung gewandt. Die Initiatoren verwiesen auf Forderungen aus der Wissenschaft nach korrekten Erhebungen und darauf, daß ihr Entwurf datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trage und somit die Wähler sicher sein könnten, daß das Wahlgeheimnis gewahrt sei. |