WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Alternativen zum Verkauf von Anteilen der Ausgleichsbank prüfen(wi) Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Bestrebungen, die Eigenständigkeit der Deutschen Ausgleichsbank als selbständig operierendes Institut für die finanzielle Gründungs und Mittelstandsförderung des Bundes zu erhalten. Alternativen zu einem Verkauf von Anteilen sollten weiterhin geprüft werden. Nur so könnten die spezielle Erfahrung der Bank sowie ihr Engagement im Bereich der Existenzgründung und in der Finanzierung junger Unternehmen gesichert werden, heißt es in einem Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den der Ausschuß einschließlich einer Ergänzung auf Antrag der F.D.P.Fraktion am 17. März einstimmig annahm. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, die Abgrenzung der Geschäftsfelder zwischen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbindlich zu klären. Darüber hinaus soll man dafür sorgen, die Transparenz und Konsistenz der Gründer und Mittelstandsförderung zu steigern. Die Vielzahl der Förderprogramme der öffentlichen Hand müsse gebündelt und auf breit angelegte, flexible Programme konzentriert werden. Die DtA hat nach Meinung des Ausschusses als Gründerbank des Bundes eine zentrale Bedeutung für Existenzgründer und junge Unternehmen in Deutschland. 1998 habe sie 9,8 Milliarden DM für den Auf und Ausbau neuer Unternehmen bereitgestellt. Die über die DtA im letzten Jahr geförderten 50.000 neuen Unternehmen hätten knapp 20 Milliarden DM investiert und rund 500.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, heißt es in dem Entschließungsantrag. Ferner habe die DtA durch innovatives Vorgehen entscheidend zum Entstehen einer Gründerkultur in Deutschland beigetragen. Im EtatEntwurf 1999 ist eine Einnahmeposition für den Erlös aus dem geplanten Verkauf des 40,6prozentigen Bundesanteils an der DtA eingestellt. Eigentümerin der Bank ist zu 100 Prozent die Bundesrepublik Deutschland. Die Anteile werden zu 53,3 Prozent vom ERPSondervermögen (Bundeswirtschaftsministerium), zu 40,6 Prozent vom Bundesfinanzministerium und zu 6,1 Prozent vom SondervermögenAusgleichsfonds (Bundesinnenministerium) gehalten. Im DtAGesetz ist geregelt, daß der Bundesanteil einschließlich der Sondervermögen am Grundkapital der Bank 51 Prozent nicht unterschreiten darf. Die zu verkaufenden Anteile müßten nach dem Gesetz ebenfalls von öffentlichen Anteilseignern gehalten werden, so daß der Käuferkreis begrenzt ist. Das Bundesfinanzministerium wolle seine Anteile an die KfW verkaufen. Die Regierung stellte in der Sitzung fest, daß das die Arbeit der DtA prinzipiell nicht beeinträchtigen würde. Sie halte an der Unabhängigkeit und Selbständigkeit der DtA fest. Nach Meinung der Koalitionsfraktionen hat sich das bisherige System mit den beiden Förderbanken bewährt. CDU/CSU und F.D.P. befürchteten eine Einschränkung der Wirtschaftsförderung der KfW, wenn diese den Kaufpreis aufzubringen hätte. Notwendig wäre dagegen eine stärkere Wirtschaftsförderung. Die F.D.P. hält einen Verkauf eindeutig für "verkehrt". Aus den Reihen der Unionsfraktion kam der Wunsch nach einer "echten Privatisierung", um so zu einer wettbewerbsfähigen Marktstruktur im Bankensektor zu kommen. |