Mehrausgaben für UnterhaltsvorschußZugestimmt hat der Bundestag am 25. März insgesamt vier überplanmäßigen Ausgaben. Danach werden für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) bis zu 60 Millionen DM mehr benötigt als noch im Bundeshaushalt für das Jahr 1998 veranschlagt ( 14/231). Der Mehrbedarf beruht den Angaben zufolge auf einem Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten in den alten Bundesländern nach dem UVG. Diesem Anstieg stehe aber ein geringerer Rückgang in den neuen Bundesländern gegenüber. Auf Antrag des Entwicklungshilfeministeriums wurde weiter einer überplanmäßigen Ausgabe von 18 Millionen DM für die bilaterale Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zugestimmt ( 14/236). Die zusätzlichen Mittel dienen der Finanzierung des Wiederaufbaus in den von den Wirbelstürmen betroffenen Ländern Mittelamerikas. Vor allem soll durch die Wiederherstellung der Infrastruktur sowie die Beseitigung von Schäden in deutschen Entwicklungshilfeprojekten der notleidenden Bevölkerung geholfen werden. Mehrausgaben im Haushaltsjahr 1998 bis zur Höhe von 140 Millionen DM sind erforderlich, weil aufgrund gestiegener Geburtenzahlen mehr Erziehungsgeld in Anspruch genommen wurde ( 14/210). Schließlich stimmte der Bundestag zusätzlichen Mitteln für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bis zur Höhe von 80 Millionen DM zu ( 14/263). Dazu lagen jeweils Beschlußempfehlungen des Haushaltsausschusses vor ( 14/475 14/478). |