Abhängige Beschäftigung und Selbstständigkeit genauer abgrenzen(as) Mit dem Ziel, die Selbstständigkeit zu fördern und die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit genauer vornehmen zu können, hat der Bundestag am 12. November einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1855) angenommen. Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ( 14/2046), der sich am 10. November mit der Vorlage befasst hatte. Gleichzeitig wurde der Antrag der CDU/CSUFraktion "630DMGesetz und Neuregelung der Scheinselbstständigkeit zurücknehmen" ( 14/1005) abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der F.D.P. ( 14/2098), der dieselbe Stoßrichtung hatte wie das Unionspapier. In dem Bericht des Ausschusses wird festgehalten, die seit Januar dieses Jahres geltenden Neuregelungen zur genaueren Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit sowie zur Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger in die Rentenversicherung hätten in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt. Diese Probleme hätten auf Missverständnissen über die rechtliche Tragweite der Neuregelungen, auf divergierenden Entscheidungen über die Frage, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt sowie auf nicht zumutbaren Beitragsnachforderungen beruht. Auch habe es einen unzureichenden vorläufigen Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide gegeben. Problematisch sei ferner die Einbeziehung von Existenzgründern in die Rentenversicherung gewesen. Mit der neuen Initiative soll nun erreicht werden, dass die Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Als Korrektur zum bisherigen Gesetz soll der Kriterienkatalog, wann jemand selbstständig ist, präzisiert und ergänzt werden. Auch soll es ein neues Bezugskriterium geben. Die Merkmale der Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit von Beschäftigung werden ebenfalls ergänzt. Darüber hinaus ist ein Anfrageverfahren vorgesehen, durch das Arbeitnehmer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte prüfen lassen können, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Für Selbstständige in der Existenzgründungsphase ist nun eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Versicherungspflicht vorgesehen, die auch bei einer zweiten Existenzgründung in Anspruch genommen werden kann. Zudem wird die Frist für den Befreiungsantrag von Selbstständigen verlängert. In dem abgelehnten Antrag der Union wird die Regierung aufgefordert, das 630DMGesetz und die Neuregelung zur Scheinselbstständigkeit wegen der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt unverzüglich zurückzunehmen (siehe auch unten stehende Meldung). |