KindergeldAntrag abgelehnt(as) Mit ihrem Antrag "Kindergelderhöhung auch für Kinder im Sozialhilfebezug" ( 14/1308) hat sich die PDS am 12. November im Bundestag nicht durchsetzen können. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ( 14/2033), der sich am 3. November mit der Initiative befasst hatte, lehnte das Parlament den Antrag ab und verwies auf den Koalitionsgesetzentwurf zur Familienförderung (14/1513), in dem eine diesen Komplex betreffende Regelung getroffen worden sei. Die PDS hatte in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass das Kindergeld nach wie vor in voller Höhe auf die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz angerechnet werde. Dadurch kämen Kindergelderhöhungen nicht bei denen an, deren Einkommenssituation dringend einer Verbesserung bedürfe. Sie wollten deshalb erreichen, dass die Kindergelderhöhung vom 1. Januar 1999 auch zur Verbesserung der Situation von sozialhilfeberechtigten Kindern beiträgt, indem die Regelsätze rückwirkend um die Kindergelderhöhung angehoben werden. Im Fachausschuss betonten SPD und Bündnisgrüne, der PDSAntrag habe sich mit dem Gesetz zur Familienförderung erledigt. Die Neuregelung stelle sicher, dass die zum 1. Januar 2000 beabsichtigte verbesserte Familienförderung auch Familien mit minderjährigen Kindern erreiche, die Sozialhilfe erhielten. Die CDU/CSU hielt die Forderung der PDS aus systematischen Gründen für bedenklich. Zum einen orientierten sich die Regelsätze am Bedarf und zum anderen sei das Lohnabstandsgebot zu beachten. Ziel könne nur eine schrittweise Anhebung des Kindergeldes sein, um den Unterhaltsbedarf von Kindern abzudecken und dadurch die Problematik des Sozialhilfebezugs von Kindern zu entschärfen. Die PDS erinnerte im Ausschuss daran, dass Kinderarmut insbesondere Kinder von Sozialhilfeempfängerinnen und Kinder in Sozialhilfe betreffe. Deswegen sei es angemessen, die Erhöhungen beim Kindergeld von der Anrechnung auszunehmen (siehe auch Meldung auf S. 32). |