Vorsteuer später erstatten(fi) Die PDS will das Umsatzsteuergesetz ändern. Die Umsatzsteuer sollte erst dann abgezogen werden, wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Auch sollte die derzeitige Regelung in den neuen Ländern, wonach die Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nach den eingenommenen Zahlungen berechnen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr mehr als 1 Million DM betragen hat, auf ganz Deutschland ausgedehnt werden, heißt es in einem Antrag ( 14/1878), den der Bundestag am 4. November zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Zur Begründung heißt es, derzeit müsse der Unternehmer die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungslegung an das Finanzamt zahlen. Besteuert werde unabhängig davon, ob er den Rechnungsbetrag bereits eingenommen hat. Lediglich für Kleinunternehmer gebe es Ausnahmen. Auch die Möglichkeit zur Berichtigung der Umsatzsteuer, beispielsweise wegen nicht bezahlter Rechnungen, sei erst dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag uneinbringlich geworden ist. Würde das Finanzamt die Vorsteuer erst zum Zeitpunkt der Bezahlung erstatten, so wäre der Unternehmer motiviert, seine Schulden früher zu begleichen, so die PDS. |