Doppelbesteuerung beseitigen(fi) Der Bundestag hat am 11. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll, durch das ein Übereinkommen aus dem Jahre 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen geändert wird ( 14/1653), angenommen. Er folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des federführenden Finanzausschusses ( 14/1897) vom 27. Oktober. Der Bundesrat hatte keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgebracht ( 14/1846). Durch das Gesetz wird das Protokoll, das vor neun Jahren von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet worden war, in deutsches Recht umgesetzt. Es sieht vor, eine Doppelbesteuerung von Transaktionen zwischen verbundenen und in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Unternehmen oder Unternehmensteilen zu beseitigen. Das Übereinkommen läuft Ende 1999 aus und soll auf unbestimmte Zeit verlängert werden. |