Postgesetz nicht ändern(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat es am 27. Oktober abgelehnt, das Postgesetz um eine Definition der "wesentlichen Arbeitsbedingungen" zu ergänzen. Dies hatte die PDSFraktion in einem Gesetzentwurf ( 14/1108) beantragt. Begründet hat sie ihn damit, dass die Auslegung der "wesentlichen Arbeitsbedingungen" als wesentliche Arbeitsverhältnisse durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post dem Willen des Gesetzgebers widerspreche. Hätte der Gesetzgeber nur den Ausschluss geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ins Postgesetz aufnehmen wollen, so hätte er laut PDS nicht ausdrücklich die Prüfung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangt. Die SPD erklärte, die Einhaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen sei auf ihr Betreiben in das Gesetz aufgenommen worden. Eine weitere Modifizierung sei nicht erforderlich. Im Übrigen werde von der Regierung ein Erfahrungsbericht erwartet. Die CDU/CSU hielt den Gesetzentwurf für unnötig. Die Regulierungsbehörde habe ihre Überprüfungen bei Lizenznehmern ausgeweitet. Die Lizenznehmer hätten 1.000 Arbeitsplätze geschaffen, zumeist für Arbeitslose. |