Wohnungswirtschaft eine Teilentlastung gewähren(vb) Im Interesse einer weiterhin funktions- und investitionsfähigen Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern soll die Bundesregierung "umgehend" einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes vorlegen. Dies verlangt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/1954). Einer der Eckpunkte einer solchen Initiative müsse sein, so die Union, den Schlusstermin für die Erfüllung der Privatisierungsauflage um drei Jahre auf den 31. Dezember 2000 vorzuziehen. Dies bedeute eine wesentliche Verbesserung der Planungs- und Rechtsicherheit für die Wohnungsunternehmen. Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, eine Freikaufsregelung für Unternehmen einzuführen, welche ihre Privatisierungsverpflichtung in von ihnen zu vertretender Weise zu diesem Stichtag nicht erfüllt haben. Dies könnte durch eine Zahlung an den Erblastentilgungsfonds in Höhe der gesetzlich geregelten Erlösabführung bei Erfüllen der Privatisierungsauflage geschehen, um der Rückzahlung des gewährten Teilentlastungsbetrages zu entgehen. Zur Begründung ihres Vorstoßes verweist die Union darauf, die Rahmenbedingungen für wohnungswirtschaftliches Handeln hätten sich gegenüber dem Inkrafttreten des Altschuldenhilfe-Gesetzes vor gut sechs Jahren "teilweise erheblich verschlechtert". Die Folgen seien deutliche Mieteinnahmenverluste für die betroffenen Unternehmen. |