BUNDESTAG DEBATTIERTE ÜBER WELTHANDESLKONFERENZ Transparenz der WTO erhöhen – Weltfinanzmärkte stabilisieren(en) Zur bevorstehenden dritten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Seattle (USA) vom 30. November bis 3. Dezember haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1860, 14/1861) Anträge eingebracht, mit denen sich der Bundestag am 28. Oktober befasste. Ein Antrag wurde angenommen, der andere an den Fachausschuss überwiesen. In dem angenommenen Papier ( 14/1861) wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Konferenz darauf hinzuwirken, dass die Transparenz der Welthandelsorganisation deutlich erhöht und die Beteiligungsrechte von Nichtregierungsorganisationen (NGO) ausgebaut werden. Auch sollte die Teilnahme möglichst vieler WTO-Mitglieder an den multilateralen Verhandlungen gewährleistet sein. Die Abgeordneten plädieren ferner dafür, angesichts der jüngsten und zum Teil noch andauernden Finanzkrisen in verschiedenen Regionen der Welt auf eine neue Weltfinanzarchitektur hinzuwirken, die zu einer Stabilisierung der Weltfinanzmärkte führt und abrupte Wechselkursschwankungen sowie Abwertungswettläufe verhindert. In Seattle würden Umfang, Struktur und Modalitäten einer neuen multilateralen Welthandelsrunde festgelegt. Dabei komme es vor allem darauf an, so SPD und Bündnisgrüne, das regelgebundene WTO-System zu stärken, die weitere Handelsliberalisierung zu fördern und dabei soziale und ökologische Kriterien zu beachten. Wichtig sei, das multilaterale Handelssystem und seine Grundprinzipien gegen Protektionismus und einseitige Maßnahmen zu sichern. In ihrem überwiesenen Antrag ( 14/1860) setzen sich Sozialdemokraten und Bündnisgrüne für die Verbesserung der Kohärenz von EU-Agrarpolitik und Entwicklungspolitik im Rahmen der WTO-Verhandlungen ein. Eine solche Kohärenz sei "von zentraler Bedeutung". Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Bundesregierung vom Bundestag aufgefordert werden, die Bemühungen fortzusetzen, die WTO nach ökologischen, sozialen und gesundheitsschutzbezogenen Kriterien neu zu gestalten und dabei das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zu verfolgen. Auch müsse das Verhältnis von WTO-Regeln gegenüber internationalen Umweltabkommen und Kernstandards der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit, geregelt werden. Ferner seien internationale Verbraucherschutzstandards zu entwickeln und zu verankern. Zudem seien die besonderen Probleme, die die Entwicklungsländer bei der Liberalisierung ihrer Volkswirtschaften haben, zu berücksichtigen. Daraus folge auch die Notwendigkeit einer entwicklungsländerfreundlichen Interpretation beziehungsweise Weiterentwicklung der WTO-Regeln auf der Grundlage und im Rahmen des Instruments "Special And Differential Treatment" der Entwicklungsländer. Alle Verpflichtungen der Entwicklungsländer in der WTO seien daraufhin zu prüfen, ob die Entwicklungsländer aufgrund ihrer Ausgangslage längere Übergangsfristen als die Industrieländer benötigen, um Verpflichtungen umzusetzen. Im Agrarbereich müsse zudem darauf geachtet werden, dass notwendige Maßnahmen zur Ernährungssicherung und Trinkwasserversorgung auch weiterhin möglich sein müssen. Das allgemein gültige Menschenrecht auf Nahrung müsse ebenso wie das Ziel des Schutzes des Lebens und der Gesundheit in den WTO-Vertrag aufgenommen werden. Die Situation der Nahrungsmittel importierenden Länder, so die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag, bedürfe besonderer Aufmerksamkeit. Im Übrigen seien die Entwicklungsländer dahingehend zu unterstützen, dass sie langfristig selbst in der Lage sein werden, ihre legitimen Interessen in den Verhandlungsprozess einzubringen (siehe auch Blickpunkt-Meldung auf S. 41). |