INNENAUSSCHUSS Organisierte Kriminalität bekämpfen(in) "Von allen Seiten" sei die Notwendigkeit betont worden, ein Abkommen mit Russland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität abzuschließen. Das stellte die Bundesregierung am 27. Oktober vor dem Innenausschuss fest, als sie Einzelheiten des Abkommens erläuterte. Es ergänze ähnliche Verträge mit anderen Staaten in Mittel und Osteuropa. Probleme seien bei der Anwendung von Datenschutzbestimmungen aufgetreten. Von der SPD wurde das Abkommen begrüßt, jedoch angemerkt, es dürfe nicht dazu kommen, dass sich Unbefugte Kenntnis über die Bekämpfungsmaßnahmen beschaffen könnten. Auch aus der CDU/CSUFraktion wurde auf Risiken verwiesen. Die F.D.P. befürwortete ebenfalls den Abschluss, verwies aber auf die Auswirkungen von Datenschutzklauseln, wobei sie darauf aufmerksam machte, dass dieses Problem auch dazu führen könne, dass das Abkommen durch den Gesetzgeber ratifiziert werden müsse. Darauf hatte die Bundesregierung hingewiesen, als sie auf Fragen bestätigte, dass nach diesem Abkommen noch nicht gearbeitet worden sei. Es sei geplant, die Datenschutzklausel in allen Abkommen zu verankern. Die CDU/CSU hatte gefragt, ob gewährleistet sei, dass die Daten nicht missbraucht werden können. Wie die Regierung feststellte, gehen die Initiativen zum Abschluss des Abkommens mit Russland, für das es keine Alternative gebe, auf das Jahr 1995 zurück. Der Ausschuss kam nach ausführlicher Erörterung der Probleme bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität überein, den Text des Abkommens, insbesondere wegen der Datenschutzfragen, zu prüfen und sich erneut damit zu beschäftigen. |