Experten sollen die Diäten der Abgeordneten ermitteln(bn) Die F.D.P.Fraktion plädiert in einem Gesetzentwurf ( 14/1732) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes dafür, ein unabhängiges Sachverständigengremium beim Bundespräsidenten einzusetzen, das die jeweils angemessene Entschädigung für Abgeordnete ermittelt. Die Liberalen erinnern daran, dass der Bundestag 1995 beschlossen hat, die Abgeordnetenentschädigung künftig an den Jahresbezügen eines Richters bei einer obersten Bundesbehörde oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit zu orientieren. Dies steht für die F.D.P. im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Entschädigung keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts verträgt. Der Vorschlag sieht vor, dass auf die Anpassung der Kostenpauschale der Abgeordneten an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zum 1. Januar eines jeden Jahres verzichtet wird. Die unabhängige Kommission sollte zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Warenkorb derjenigen Güter und Leistungen festlegen, die mit der Kostenpauschale typischerweise abgegolten werden, und dem Bundestag eine Anpassung vorschlagen. Auch bei der Altersvorsorge der Abgeordneten werde die Orientierung an beamtenrechtlichen Regelungen dem Status der Abgeordneten nicht gerecht, heißt es in dem Entwurf. Ein privatwirtschaftliches Versicherungsmodell, das den Abgeordneten größtmögliche Entscheidungsfreiheit belässt, würde dem verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten besser entsprechen. |