ANTWORT Kein Fehlverhalten von BGSAngehörigen(in) Die durch das Bundesinnenministerium beziehungsweise den Bundesgrenzschutz (BGS) überprüften Verfahren bei Abschiebungen sind in der überwiegenden Anzahl Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, zu denen die Bundesregierung keine Stellungnahme abgibt. Die Verfahren, die durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen wurden, seien wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachtes eingestellt worden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1890) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Umfang und Dauer der Abschiebehaft sowie Misshandlungen und Todesfällen im Zusammenhang mit Abschiebungen ( 14/1803). Die "Sachverhaltsaufklärungen" des BGS hätten ergeben, dass ebenfalls kein Fehlverhalten eines Angehörigen des BGS nachgewiesen werden konnte. In der Koalitionsvereinbarung sei vorgesehen, die Dauer der Abschiebehaft "im Licht des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" zu überprüfen. Eine Abfrage der für die Ausführung des Ausländerrechts verantwortlichen Länder über die Praxis der Abschiebehaft werde derzeit ausgewertet. Die Regierung beabsichtige keine weiteren Reformen zur Abschiebehaft. Auf die Fragen der PDS nach Einzelheiten zur Abschiebehaft, Anzahl der Personen, Alter, Anzahl der Suizidversuche etc. legt die Regierung dar, die Durchführung der Abschiebehaft sei Sache der Länder. |