Kompromiss zugestimmt(hh) Zugestimmt hat der Bundestag am 16. Dezember der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 14/2379) zu dem am 12. November vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze ( 14/1523, 14/1680, 14/2016, 14/2036, 14/2327). Der vom Bundesrat am 26. November angerufene Vermittlungsausschuss hatte vorgeschlagen, dass im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes eine Verdreifachung der bisherigen Erhöhungsbeträge für Kinder vorgesehen werden soll. Darüber hinaus verbleibt es bei der hälftigen Tragung des pauschalierten Wohngeldes durch den Bund. Die Zahlung der originären Arbeitslosenhilfe wurde aus dem ursprünglichen Gesetz ausgegliedert. Der Vermittlungsausschuss hatte ferner beschlossen, die Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge in den Jahren 2000 und 2001 ebenfalls in einem gesonderten Gesetz zu regeln. |