STEUERBEREINIGUNGSGESETZ 1999 Erträge aus Lebensversicherungen werden nun doch nicht besteuert(fi) Der Bundestag hat am 16. Dezember die Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 14/2380) zu dem am 12. November vom Bundestag verabschiedeten Steuerbereinigungsgesetz 1999 ( 14/1514, 14/1655, 14/1720, 14/2035) angenommen. Der vom Bundesrat am 26. November angerufene Vermittlungsausschuss ( 14/2070) hatte am 15. Dezember einige Änderungen an dem Gesetz vorgenommen. Gestrichen wurde die im Gesetz vorgesehene Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen. Der Vermittlungsausschuss hatte darüber hinaus im Einkommensteuerrecht Korrekturen bei der so genannten Zinsstaffelmethode im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs empfohlen. Das bisher vorgesehene Recht der Finanzverwaltung, das Datenverarbeitungssystem eines Unternehmens für Prüfungszwecke nutzen zu können, wurde ebenfalls aus dem Gesetzestext gestrichen. Weitere Änderungen betrafen vor allem die Übungsleiterpauschale sowie das Investitionszulagengesetz 1999. Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses am 17. Dezember zugestimmt. |