EINIGUNG ZUR FAMILIENFÖRDERUNG Länder erhalten höheren Anteil an der Umsatzsteuer(fi) Zugestimmt hat der Bundestag am 16. Dezember der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 14/2381) zu dem am 12. November vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Familienförderung ( 14/1513, 14/1670, 14/2022). Der vom Bundesrat am 26. November angerufene Vermittlungsausschuss ( 14/2022) hatte am Vortag vorgeschlagen, dass der Bund zum Ausgleich der ab 1. Januar 2000 geltenden Kindergelderhöhung von 250 auf 270 DM pro Monat einen Viertelprozentpunkt von seinem nach bestimmten Vorabverteilungen verbleibenden 50,5prozentigen Umsatzsteueranteil an die Länder abtritt. Der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen soll sich entsprechend um einen Viertelprozentpunkt auf dann 49,75 Prozent erhöhen. Der Bundesrat hatte die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel verlangt, dass die auf dem Grundgesetz basierende und im Verhältnis von 74 zu 26 vereinbarte Lastenteilung zwischen Bund und Ländern für die Finanzierung des Familienleistungsausgleich hergestellt wird. Dem Einigungsvorschlag gab die Länderkammer am 17. Dezember ihre Zustimmung. |