Betäubungsmittelgesetz novelliert(ge) Der Bundestag hat am 16. Dezember den Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ( 14/1515) angenommen und damit die Zulassung und den Betrieb von Drogenkonsumräumen ("Fixerstuben") legalisiert. Der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/1830) wurde für erledigt erklärt. Bei seinem Beschluss folgte das Parlament der Empfehlung des Fachausschusses ( 14/2345), der sich am 1. Dezember mit der Materie befasst hatte. Ein F.D.P.Änderungsantrag zu der Regierungsinitiative (14/2366) konnte sich im Bundestag nicht durchsetzen. Die Liberalen hatten unter anderem gefordert, dass die Landesregierungen zwar durch Rechtsverordnung Einzelheiten Ausgestaltung der Konsumgewährung festlegen können, es jedoch sichergestellt werden solle, dass ein Bundesland die Einrichtung von Drogenkonsumräumen nicht verhindern kann. Mit Annahme der geänderten Koalitionsinitiative hat das Parlament beschlossen, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern und bundeseinheitliche Rahmenvorschriften zu schaffen, nach denen die Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen näher regeln und genehmigen können. Darüber hinaus wurden neue Verordnungsermächtigungen in das Betäubungsmittelgesetz eingefügt, auf die der Verordnungsgeber Regelungen zur Schaffung eines Substitutionsregisters und zur Festlegung der Qualifikation der Ärzte stützen kann, die Substitutionsmittel verschreiben dürfen. |