Steuer-Amtshilfe mit den Niederlanden zugestimmt(fi) Der federführende Finanzausschuss hat am 7. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Abkommen der Bundesrepublik mit den Niederlanden über die gegenseitige Amtshilfe bei der Bei-treibung von Steueransprüchen und Bekanntgabe von Schriftstücken ( 14/3077) einstimmig gebilligt. Zwischen beiden Ländern besteht nach Regierungsangaben seit 1959 ein Doppelbesteuerungsabkommen, das jedoch keine allgemeinen Regelungen über die gegenseitige Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern und der Zustellung von Schriftstücken enthält. Das neue Abkommen enthalte Regelungen für gegenseitige Amtshilfe bei den Steuern und entspreche damit weitgehend den Regelungen, wie sie auch schon in den großen Steuerabkommen mit Schweden und Dänemark vereinbart worden seien, heißt es in dem Gesetzentwurf. |