JÄHRLICHEN MIGRATIONSBERICHT GEFORDERT Zahlen über Ursachen und Folgen der Völkerwanderung vorlegen(in) Beschlossen hat der Deutsche Bundestag am 8. Juni den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2389), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, jährlich einen Migrationsbericht spätestens bis 30. September des Folgejahres vorzulegen. Begründet wird dies damit, dass es für die Entscheidungsfindung bei den Themen Zuwanderung und Integration immer wichtiger werde, jeweils aktuelles, vollständiges und zugleich ausreichend detailliertes Material in die Entscheidungsfindung zur Migrationspolitik einbeziehen zu können. Der jährliche Migrationsbericht soll deshalb den Zuzug und die Abwanderung von Deutschen und Ausländern sowie die Binnenwanderung innerhalb der Europäischen Union nach Aufenthaltsstatus ausweisen. Auch soll die Anzahl der sich in Deutschland aufhaltenden Flüchtlinge – aufgelistet nach Asylberechtigten, Konventions- und Kontingentflüchtlingen, Bürgerkriegsflüchtlingen, heimatlosen Ausländern, Asylbewerbern, Geduldeten und De-facto-Flüchtlingen – detailliert ausgewiesen werden. Ebenso der Zuzug von Aussiedlern, die Anzahl von so genannten Werkvertragsarbeitern, von Gast- und Saisonarbeitern, von Grenzgängern sowie von ausländischen Studierenden. Auch die Anzahl der Asylanträge (nach Herkunftsland, Geschlecht und Alter) sowie die Gesamtzahl der unanfechtbar positiven Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach Herkunftsländern sowie die Anzahl der Ausweisungen und die Anzahl der Abschiebungen sollen im Migrationsbericht enthalten sein. Die Annahme eines Änderungsantrages der Union ( 14/1550), der unter anderem vom Missbrauch des Asylrechts sprach und mögliche Verhaltensweisen und Folgen für die Bevölkerung interpretierte, wurde abgelehnt. |