Entschädigung für Prophylaxe-Opfer(ge) Hepatitis-C-Patienten, die sich den Infekt bei einer Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen in Halle im Zeitraum August 1978 bis März 1979 zugezogen haben, werden einem Beschluss des Bundestages zufolge entschädigt. Alle Fraktionen stimmten in der Sitzung am 9. Juni für eine entsprechende Empfehlung des Gesundheitsausschusses ( 14/3538), die die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorsah ( 14/2958). Die Anti-D-Immunglobulinen waren den Angaben zufolge bei der Herstellung im Institut für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirks Halle schuldhaft mit Hepatitis C verseucht worden. In der ehemaligen DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben und diente dazu, nach Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeit eine Schädigung der nachgeborenen Kinder zu verhindern. Auf diese Weise sind laut Bundesregierung mit Stand 30. Juni 1999 2.227 Frauen, 57 Kinder und acht Kontaktpersonen mit Hepatitis C infiziert worden. Die Hilfe für die Betroffenen besteht im Wesentlichen aus einer monatlichen Rentenleistung sowie einer Einmalzahlung. Die jeweilige Höhe soll von dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abhängen. Für die monatliche Rente liegt die vorgesehene Summe zwischen 500 und 2.000 DM und für einmalige Zahlung zwischen 7.000 und 30.000 DM. In den Ausschussberatungen erklärte die Koalition, zu Zeiten der DDR seien die betroffenen Frauen so entschädigt worden, dass ein voller Ausgleich für die krankheitsbedingten Nettolohnausfälle geleistet worden sei. Dadurch sei der Lebensstandard gesichert gewesen. Nach der deutschen Einheit habe sich dies aber drastisch geändert. Die Mitglieder der Unionsfraktion verwiesen auf Bemühungen der vorherigen Bundesregierung, die im Zusammenwirken mit den Ländern versucht habe, eine Lösung zu finden. Letztlich sei sie aber an der "unnachgiebigen Haltung" der Bundesländer gescheitert. Auch die F.D.P. erklärte, die Regierung Kohl habe eine Entschädigung der betroffenen Personen zum Ziel gehabt. Die PDS begrüßte den Entwurf, führte aber kritisch an, dass die monatlichen Zahlungen im unteren Bereich nicht ausreichend seien und dass die Geschädigten künftig keinen Anspruch mehr auf die gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz haben sollten. Die Fraktion brachte im Ausschuss entsprechende Änderungsanträge ein, die aber keine Mehrheit fanden. |