Berichte aus Plenum und Ausschüssen PLENARDEBATTE ZUM ALTERSVERMÖGENSGESETZ "Rentenreform ist Antwort auf neuen Altersaufbau der Bevölkerung"
(as) Das vom Bundestag am 26. Januar verabschiedete Altersvermögensgesetz ( 14/4595, 5068) ist in den Augen von Erika Lotz (SPD) die Antwort der Koalition auf den veränderten Altersaufbau der Bevölkerung. Das gegen die Stimmen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS verabschiedete Gesetz sei das größte und wichtigste Reformprojekt der Bundesregierung. Die Abgeordnete verwies auf die Beitragssätze der gesetzlichen Rentenversicherung, die von 1991 und 1998 von 17,7 auf 20,3 gestiegen und nun bei 19,1 Prozent lägen und weiter sinken würden. Zeiten der Kindererziehung und Aufwendungen für einigungsbedingte Leistungen würden der Rentenversicherung jetzt erstattet, da sie vom Bund finanziert würden. Das Thema versicherungsfremde Leistungen habe sich aus Sicht der Rentenversicherungsträger somit erledigt. Mit einer breiten steuerlichen Förderung stärke die Koalition die zusätzliche eigene private Altersvorsorge. Die Opposition habe dies immer gefordert; die Mehrheit des Parlaments handele jetzt.
Union kritisiert KurzlebigkeitAngela Merkel (CDU/CSU) führte an, 71 Prozent der Menschen in Deutschland hielten die Pläne der Bundesregierung für unzureichend und auf Dauer nicht tragfähig. Die Bevölkerung habe seit 1998 mit einem Wortbruch nach dem anderen und einer Änderung nach der anderen leben müssen. Die Union habe vorgeschlagen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private, kapitalgedeckte, freiwillige Vorsorge mit steuerlicher Förderung einzuführen. Auf diesen Kurs sei die Koalition nun eingeschwenkt. Es sei aber nicht richtig, mit dieser Vorsorge aus wahltaktischen Gründen erst im Jahre 2002 zu beginnen. Weiter erklärte Merkel in der Debatte, die Koalition sei in punkto Rentenniveau nicht ehrlich. Bezogen auf die heutige Lohnsumme komme im Jahre 2030 lediglich ein Niveau von 64 Prozent und nicht die von der Regierung angeführten 67 Prozent zustande.
Nach Ansicht von Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grünen) war die Union nie wirklich an einem Rentenkonsens interessiert. Die Koalition habe von Anfang an eine Reform über die Parteigrenzen hinweg mit den gesellschaftlichen Kräften und den betroffenen Verbänden erreichten und sei der Opposition in weiten Teilen entgegengekommen. Die Rentenreform sei ein weiterer großer Schritt zur sozialen Modernisierung der Gesellschaft. Es entstehe somit die Chance, das Vertrauen der jungen Menschen in die solidarische gesetzliche Rentenversicherung zurückzugewinnen.
"Neue Statik zwischen Säulen"Für die F.D.P. begrüßte Irmgard Schwaetzer die neue Statik zwischen den drei Säulen der Altersvorsorge, die durch das Zurückfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und der Verbesserung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge und der betriebliche Vorsorge entstanden sei. Die F.D.P. könne dem Gesetz aber nicht zustimmen, da es das Versprechen einer langfristigen Reform nicht einlöse. Die Gewerkschaften hätten die Regierung daran gehindert, weiterzugehen; am Ende habe Riester seine Vorstellungen nicht einmal im Ansatz durchsetzen können. Die Arbeitnehmervertreter hätten versucht, die private Vorsorge kaputtzumachen.
Nach Auffassung von Roland Claus (PDS) haben CDU/CSU, F.D.P. und Koalition im Inhalt keinen anderen Ansatz. Die Regierung nehme mit dieser Reform den Einstieg in den Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Wer sein Rentenniveau künftig halten wolle, müsse private Vorsorge treffen. Dies sei eine Zwangsprivatisierung der Rente. Beitragssatzstabilität werde nur für die Arbeitgeber erreicht. Frauen seien die Verliererinnen der Reform, da sie bei der privaten Rente benachteiligt würden. Teilzeitarbeit besser gestelltBundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) verwies auf die kapitalgedeckte Vorsorge, mit der die Sozialversicherungsrente ergänzt werde. Die Regierung verbessere auf diese Weise die Stärken des einen Systems und baue die Schwächen des anderen ab. Wer sich daran beteilige und mitmache, werde im Alter hinsichtlich seiner Gesamtversorgung deutlich besser dastehen. Außerdem werte das Gesetz Kindererziehungszeiten auf. Auch würden Teilzeitarbeit und geringe Einkommen rentenrechtlich für zehn Jahre höher bewertet. Erzieher von behinderten Kindern würden durch die Reform ebenfalls besser gestellt. |