ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Deutschland droht ein tägliches Bußgeld von mehr als 500.000 DM(um) Ein tägliches Bußgeld von mehr als 500.000 DM (275.000 Euro) droht Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wenn die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht innerhalb kürzester Zeit und in Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wird. Dies erklärte der Vorsitzende des Umweltausschusses, Christoph Matschie (SPD), am 24. Januar in einer öffentlichen Anhörung. Gegenstand der Anhörung waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Änderungsrichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), der Immissions-Richtlinie der EU (IVU) und weiterer EU-Richtlinien zum Umweltschutz. Rechts- und Umweltschutzexperten bedauerten, dass es wegen verfassungsrechtlicher Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern keinen integrativen Ansatz in einem ersten Teil des ursprünglich vorgesehenen Umweltgesetzbuches gegeben habe und statt dessen ein so genanntes Artikelgesetz habe entwickelt werden müssen. Mehrheitlich befanden die Experten, der vorgelegte Gesetzentwurf sei aus europäischer Sicht tragfähig und geeignet, durch eine rechtzeitige Verabschiedung das drohende Bußgeld zu vermeiden. Inhaltliche Kritik gab es unter anderem bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch überwog das Votum für die EU-Formel vom Einsatz der "besten verfügbaren Technik" anstelle der bisherigen deutschen Formel "Stand der Technik". Die Positionen der Verbände gingen weit auseinander. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten monierte, die EU-Vorgaben seien nicht erreicht worden. Er betonte, die Umweltverträglichkeitsprüfung sei kein Verhinderungs-, sondern ein Optimierungsinstrument. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland mochte sich mit der Gesetzesvorlage nur wegen Zeitdrucks und drohender Geldbuße zufrieden geben. Widerspruch gab es von den Sprechern der Kommunen und vor allem von Handwerk und Industrie. So führte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an, mit dem Gesetzesentwurf würden die UVP-Kategorien von 24 auf 74 erhöht. Die wirtschaftlichen Auswirkungen seien kaum zu unterschätzen. Aus diesem Grunde müsse die Abfalltrennung abgelehnt werden. Auch hinsichtlich des Vorsorgerechts bestehe "kein Handlungsbedarf". Die Gesetzgebung müsse die Umsetzung unternehmerischer Leistungen berechenbar und zügig machen. Das UVP dürfe "nicht als Tarnkappe für umweltpolitische Extrawürste" genutzt werden oder dazu dienen, der ausländischen Konkurrenz Vorteile zu verschaffen, so der BDI. |