Privatrecht an technologische Entwicklung anpassen(re) Die Bundesregierung beabsichtigt, das deutsche Privatrecht an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien anzupassen. Sie legte dazu einen Gesetzentwurf ( 14/4987) vor. Die Regierung begründet ihre Initiative damit, Inhalte jeder Art insbesondere auch Willenserklärungen, könnten heute weltweit, schnell und grundsätzlich ohne Qualitätsverluste übermittelt werden. Die neuen Technologien eröffneten somit ein Potenzial, um Kosten zu senken und die Produktivität zu steigern. Die sinnvolle und möglichst weit gehende Nutzung dieser Möglichkeiten im Rechtsverkehr setze voraus, dass Hindernisse für die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen und den elektronischen Vertragsschluss soweit wie möglich beseitigt werden. Gleichzeitig sei aber Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr durch einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen zu stärken. Die Regierung plant deshalb, zusätzlich zur im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits vorhandenen Schriftform, der notariellen Beurkundung und der öffentlichen Beglaubigung, auch eine speziell auf die elektronischen Medien ausgerichtete "elektronische Form" aufzunehmen. Daneben sei vorgesehen, eine gegenüber der Schriftform erleichterte Form (Textform) einzuführen, heißt es in der Gesetzesinitiative weiter. |