GESETZENTWURF DER F.D.P. Bei legalem Arbeitsverhältnis Aufenthalt genehmigen(in) Ausländern, die sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten, aber legal in einem Arbeitsverhältnis stehen, soll nach dem Willen der F.D.P. eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Ausländergesetzes ( 14/4893) vor. Danach soll einem ausländischen Arbeitnehmer dann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dringende betriebliche Gründe vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung soll, so die Liberalen weiter, nicht entstehen. Durch die Ergänzung des Ausländergesetzes sei vielmehr die Möglichkeit zu schaffen, ausländischen Arbeitnehmern dann ein Aufenthaltsrecht zu geben, wenn damit der Fortbestand eines betrieblich vereinbarten Arbeitsverhältnisses ermöglicht werde. Bisher, so führen die Freien Demokraten an, würde es für legal beschäftigte Ausländer regelmäßig zu einem Ende von Arbeit und Aufenthalt kommen, ohne dass ein sichtbarer Nutzen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder die Allgemeinheit gestiftet werde. |