Beseitigung von Kriegslasten im Osten mitfinanzieren(nl) Die Bundesregierung soll prüfen, ob aus dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können, um private Haushalte, Städte und Gemeinden in den neuen Ländern, die von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg betroffen sind, angemessen zu unterstützen. Dies verlangt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/5092). In den neuen Ländern gehe immer noch eine Gefahr von nichtdetonierten Fliegerbomben ("Blindgängern") aus dem Zweiten Weltkrieg aus. Die betroffenen Gebiete seien zu DDR-Zeiten nicht flächendeckend geräumt worden. Gravierend sei vor allem die Gefahr, die von Sprengkörpern mit chemischen Langzeitzündern ausgeht. Die finanziellen Aufwendungen des staatlichen Munitionsbergungsdienstes oder privater Bergungsfirmen würden grundsätzlich von den Ländern übernommen. Bestimmte Folgekosten trügen die Kommunen selbst. Auch könne der Bürger nicht von Kosten freigestellt werden. Wolle er bauen und sei ein Kampfmittelfund wahrscheinlich, müsse er für die Gebühren aufkommen, die mit der Auswertung von Luftaufnahmen entstehen. Auch könne er direkt ein Kampfmittelräumungsunternehmen mit der Suche beauftragen, wobei er die Kosten tragen müsse. Eine Kostenübernahme durch den Bund falle aus, da das Allgemeine Kriegsfolgengesetz nur diejenigen Schadensfälle regele, die auf die Beseitigung ehemals "reichseigener" Munition zurückzuführen seien. Hier gehe es jedoch um Kampfmittel der früheren Alliierten, die von dem Gesetz nicht erfasst würden. |