Arbeitnehmer nicht stärker entlasten(fi) Der Finanzausschuss ist dagegen, die zweijährige Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten, die durch die doppelte Haushaltsführung entstehen, aufzuheben. Dies beschloss er am 24. Januar, als er einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ( 14/4437), durch den diese Begrenzung aufgehoben werden sollte, mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen bei einer Enthaltung aus der F.D.P. ablehnte. Die PDS hatte ihren Vorschlag damit begründet, dass gerade Menschen mit Kindern nicht in der Lage seien, ihren Wohnort innerhalb von zwei Jahren an den neuen Beschäftigungsort zu verlegen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Ausschuss am gleichen Tag einen weiteren Gesetzentwurf der PDS ( 14/4438) ab, der darauf abzielte, die Freibeträge für Abfindungen sowie Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen anzuheben. Die erhöhten Freibeträge für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre alt sind, sollten nach dem Willen der PDS unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden. Damit würde vor allem die Situation älterer Arbeitnehmer in den neuen Ländern berücksichtigt. Da sie Beschäftigungsverhältnisse von 15 oder 20 Jahren Dauer oft nicht nachweisen könnten, hätten über 50-jährige Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit, entsprechend ihrem Alter den höheren Freibetrag in Anspruch zu nehmen. Beide Gesetzentwürfe zusammen hätten nach den Berechnungen der Fraktion zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 1,5 Milliarden DM geführt. |