UNTERRICHTUNG Fördergesetz steigerte den Frauenanteil kaum(fa) Frauen sind in bestimmten Bereichen der Verwaltung und bei Gerichten des Bundes nach wie vor unterrepräsentiert. Daran habe auch das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (FFG), verglichen mit vorangegangenen Richtlinien, nichts geändert, stellt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Vierten Frauenförderbericht ( 14/5003) für den Berichtszeitraum 1995 bis 1998 fest. Es ist der erste Bericht nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Regierung hält deshalb eine Novellierung des FFG für erforderlich. Die Analyse der Frauenförderstatistiken, so die Regierung, habe aufgezeigt, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nur wenig Fortschritte brachten. Konkretere gesetzliche Vorgaben seien nötig. So gebe es Frauenförderpläne zwar in mittlerweile allen Dienststellen des Bundes. Gleichwohl entspreche der Anteil von Frauen in Führungspositionen nach wie vor bei weitem nicht ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, an den Beschäftigten im Bundesdienst oder in den jeweiligen Laufbahnen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen. Auch werde die Notwendigkeit zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit weiterhin als Frauenangelegenheit betrachtet und könne nach wie vor ein Karrierehemmnis sein. |