GESETZENTWURF DER LÄNDERKAMMER
Kosten der Leistungen für Asylbewerber besser verteilen
(in) Eine gleichmäßigere Verteilung der finanziellen Lasten für Länder und Kommunen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz will die Länderkammer erreichen. Hierzu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/5266). Danach unterliegen unerlaubt einreisende Ausländer, die keinen Asylantrag stellen, sowie abgelehnte Asylbewerber bislang keiner abgestimmten Verteilungsregelung.
Der Bundesrat begründet seine Initiative damit, dass vor allem die personellen und finanziellen behördlichen Aufwendungen bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen zu einer ungleichen Verteilung der Lasten unter den einzelnen Bundesländern führe.
Die gesetzliche Einführung einer länderübergreifenden Verteilung von unerlaubt eingereisten Ausländern sowie der bislang landesintern geregelten Verteilung von Bewerbern, deren Asylantrag bestands- oder rechtskräftig abgelehnt worden ist, würde zu einer gleichmäßigeren Verteilung der finanziellen und personellen Aufwendungen durch Kommunen und die jeweiligen Landesbehörden führen, so die Einschätzung des Bundesrates.
Mit der Einfügung einer Vorschrift in das Ausländergesetz solle daher eine angemessenere Lastenverteilung ermöglicht werden, die überdies auch den Umgang der Bevölkerung mit den Asylbewerbern an den Unterbringungsorten erleichtern würde.
Das Finanzvolumen für Bund, Länder und Gemeinden bleibe dabei insgesamt unberührt, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Innerhalb der Bundesländer und Gemeinden würde es jedoch zu Verschiebungen kommen.