Wahlgesetz geändert
(in) Der Bundestag hat am 9. Februar das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ( 14/3764, 14/4265) mit den Änderungen des Vermittlungsausschusses ( 14/5238) angenommen. Nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am 13. Oktober hatte der Bundesrat am 10. November den Vermittlungsausschuss angerufen ( 14/4647). Nun bleibt die Staffelung nach Gemeindegröße mit Pauschalen für Wahlkosten erhalten. Gemeinden mit bis zu 100.000 Wahlberechtigten erhalten pro Kopf 0,45 Euro, Gemeinden mit über 100.000 Wahlberechtigten 0,70 Euro. Damit können Druck- und Papier- sowie zusätzliche Personal- und Sachkosten pauschal, Portokosten dagegen "spitz" abgerechnet werden.
Zur Kenntnis nahm das Parlament in der Sitzung den Bericht der Wahlkreiskommission für die 14. Wahlperiode ( 14/4031, 4169, 5202).