Ausschuss billigt Bergungsabkommen
(re) Einstimmig hat sich der Rechtsausschuss am 14. Februar dafür ausgesprochen, umweltbezogene Sorgfaltspflichten von an einer Schiffshavarie beteiligten Personen zu begründen. Zudem sei es erforderlich, finanzielle Anreize für Bergungsmaßnahmen zugunsten Umwelt gefährdender Schiffe zu schaffen.
Die Fachpolitiker unterstützen damit die Auffassung der Bundesregierung und sprachen sich für die Ratifikation zweier Gesetzentwürfe ( 14/4672, 14/4673) aus. Damit soll unter anderem ein internationales Abkommen über Bergung vom April 1989, das Deutschland im Mai 1990 unterzeichnet hatte, umgesetzt werden. Die Vorschriften dieser Übereinkunft sollen in das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Einführungsgesetzbuch zum HGB eingearbeitet werden.