Grundsteuer nicht senken
(fi) Der Finanzausschuss hat am 7. Februar eine Herabsetzung der Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand abgelehnt. Die PDS wollte in einem Antrag ( 14/4010) erreichen, dass eine über die jetzige Rechtslage hinausgehende Senkung der Grundsteuer bei "wesentlicher Ertragsminderung" aufgrund dauerhaften, strukturellen Wohnungsleerstandes möglich wird. Nach jetzigem Recht könne die Grundsteuer herabgesetzt werden, wenn der normale Rohertrag des Mietobjekts um mehr als 20 Prozent gesunken ist und der Steuerschuldner dies nicht verhindern konnte. Sie werde jedoch nicht vollständig erlassen, sondern nur in Höhe des Prozentsatzes, der vier Fünftel des Prozentsatzes des entgangenen Mietertrages entspricht. Die PDS wollte dagegen eine Senkung erreichen, die dem Mietausfall komplett entspricht, wenn dieser pro Jahr mindestens 20 Prozent beträgt.