ARBEITS- UND SOZIALMINISTERIUM
Bundesanstalt für Arbeit erhält einen Bundeszuschuss von 2 Milliarden €
(hh) Der Zuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit (BA) wird 2002 bei 2 Milliarden € liegen, während er für das laufende Jahr noch 614 Millionen € beträgt. Im Regierungsentwurf für den Einzelplan 11, den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, war kein Zuschuss für die BA vorgesehen. Der größte Einzelplan des Bundeshaushalts wird 2002 92,19 Milliarden € ausmachen (2001: 86,74). Somit wurde der Ansatz während der parlamentarischen Beratungen um 3,31 Milliarden € erhöht.
Wegen der noch ausstehenden Eckdaten wurde erst in der Bereinigungssitzung des Fachausschusses über die Höhe des Zuschusses an die Bundesanstalt für Arbeit beraten. Das Gleiche betraf den Ausgabenansatz für die Arbeitslosenhilfe. Bei diesem Titel etatisierten die Abgeordneten zusätzliche 1,3 Milliarden €, so dass nun 13 Milliarden € gegenüber knapp 11,6 Milliarden € für das laufende Jahr geplant sind.
Die Parlamentarier beschlossen außerdem, den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten um rund 130,8 Millionen € auf nun 27,38 Milliarden € bzw. für die neuen Länder einschließlich Ost-Berlins um 63 Millionen € auf nun 7,42 Milliarden € aufzustocken.
Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wird hingegen um 301 Millionen € auf 14,48 Milliarden € abgesenkt. Zur Erläuterung heißt es, ab dem Jahr 2000 würde durch den Bund aus dem Aufkommen der Ökosteuer-Erhöhungsbeträge ein zusätzlicher Zuschuss gezahlt, der dazu beitragen soll, den Beitragssatz in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zu senken.
Die Abgeordneten entschieden außerdem, für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung zusätzliche 159 Millionen € bereitzustellen. Für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Bundesländern soll, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, mit 2 Milliarden € weniger ausgegeben werden als im Jahr 2001 (2,3 Milliarden €).
Steigen soll dagegen der Zuschuss zu Beiträgen der Werkstätten der Behinderten, und zwar von 764 auf 780 Millionen €. Die Exekutive hatte ursprünglich 800 Millionen € eingeplant. Die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wird von 1,08 Milliarden € im laufenden Jahr € auf 880 Millionen € fallen. Das sind 58 Millionen € weniger als von der Regierung vorgesehen.
Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten an die Rentenversicherung sind mit 11,62 Milliarden € (Regierungsentwurf: 11,46) beziffert und betragen damit 159 Millionen € mehr als im laufenden Jahr. Der Bund wird sich 2002 außerdem mit 7,45 Milliarden € an der knappschaftlichen Rentenversicherung beteiligen, 15 Millionen € weniger als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Für dieses Jahr sind 7,47 Milliarden € eingeplant.
Insgesamt wollen die Parlamentarier für die Rentenversicherung im kommenden Jahr 72,18 Milliarden € (69,3 Milliarden €) ausgeben.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss das Plenum gegen die Stimmen der Unionsfraktion, den Ansatz für die Förderung von Sprachkursen zur Integration von Zuwanderern um 10 Millionen € auf jetzt 112,4 Millionen € zu erhöhen.
Die Leistungen an die Künstlersozialkasse sollen mit 91,9 Millionen € unverändert um fast 7 Millionen € steigen. Davon macht der Zuschuss des Bundes 84,5 Millionen € (77,72 Millionen €) aus.
Aus dem Bereich Kriegsopferversorgung und -fürsorge senkten die Parlamentarier die Mittel für die Förderung orthopädischer Hilfsmittel, und zwar von 511 auf 461 Millionen €. Auch für den überregionalen Erfahrungsaustausch zwischen Beamten und Versorgungsärzten der Länder sollen mit 207 Millionen € 100 Millionen € weniger ausgegeben werden als vorgesehen.
Die CDU/CSU-Fraktion legte ohne Wirkung einen Entschließungsantrag ( 14/7594) vor, die Kosten für Sonderprogramme für Langzeitarbeitslose und Strukturanpassungsmaßnahmen aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit auszugliedern und in den Bundeshaushalt zu übernehmen.
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Auch die FDP scheiterte mit einem Entschließungsantrag ( 14/7651), wonach der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 5,5 Prozent gesenkt werden sollte. Die PDS bemühte sich mit drei Änderungsanträgen ( 14/7670, 7671,7673) darum, den Bundeszuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit von 2 auf 3 Milliarden € zu erhöhen bzw. Modellprojekte eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors vorzunehmen ( 14/6800– Epl. 11, 14/7311, 14/7321 – 14/7323).