GESETZENTWURF
Freiwilliges Engagement junger Menschen fördern
(fa) Die Förderung des freiwilligen Engagements junger Menschen durch Ausgleich von Nachteilen, die mit einem solchen Engagement verbunden sind, ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Koalition ( 14/7485). Erreicht werden soll dies dem Entwurf zufolge durch die Ausweitung der Förderung eines Freiwilligendienstes auf das nichteuropäische Ausland, die Regelung der Trägerzulassung für einen freiwilligen Dienst im Ausland sowie die Erweiterung der Einsatzfelder im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres. Ferner sollen nach dem Willen der Koalition die Dauer des freiwilligen Dienstes flexibilisiert und ein Dienst im Rahmen des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bei der Heranziehung zum Pflichtdienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer angerechnet werden.
Laut Gesetzentwurf sind dazu neben der Änderung der Gesetze zur Förderung eines freiwilligen sozialen und eines freiwilligen ökologischen Jahres auch Änderungen der Gesetze über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer, über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich.