Vertragliche Stellung von Urhebern und Künstlern stärken
(re) Die vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern zu stärken und die Vertragsparität zwischen Urhebern einerseits und Verwertern andererseits herzustellen, ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/7564), den der Bundestag am 29. November zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat. Der Entwurf ist gleichlautend mit einem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/6433) zur Änderung des Urheberrechts.
Mit dem Gesetz sollen der Regierung zufolge Urheber und ausübende Künstler einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung erhalten. Konkretisiert werde diese Angemessenheit über gemeinsame Vergütungsregeln, die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern aufstellen. Auf diese Weise bestimmten die Beteiligten selbst, was angemessen sei. Darüber hinaus werde das Urheberrecht punktuell modernisiert, so die Regierung.
"Angemessene Vergütung"
In ihrer Stellungnahme zu den Prüfbitten des Bundesrates widerspricht die Regierung unter anderem der Auffassung, die Bestimmung der "Angemessenheit" werde die Gerichte vor Probleme stellen. Es empfehle sich jedoch, die gesetzliche Definition der Angemessenheit in den Entwurf aufzunehmen. Klargestellt werden solle auch, dass dem Urheber ein gesetzlicher Ergänzungsanspruch gegenüber dem Vertragspartner nur bei unangemessener Vergütung zusteht.
Im Übrigen werde deutlich, dass die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche im Rechtsverkehr nicht auseinanderfallen, begegnet die Regierung Bedenken der Länder. Sie sieht auch nicht die Gefahr konkurrierender Vergütungsregeln. Es sei nicht beabsichtigt, tarifvertraglich ausgehandelte Vergütungen zur Disposition zu stellen, betont die Regierung.